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Allgemeine Veranstaltungsbedingungen |
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1. Durchführung Roland Mezger e. K. Messeorganisation Tannenweg 11 D-78183 Hüfingen Germany / Allemagne
2. Ort und Öffnungszeiten Ort und Öffnungszeiten sind Ihnen bekannt. Änderungen der Öffnungszeiten behält sich die Ausstellungsleitung vor und gibt sie rechtzeitig bekannt.
3. Zulassung und Bestätigung Standzuweisungen erfolgen durch die Ausstellungsleitung. Anmeldungen sind erst nach erfolgter schriftlicher Bestätigung durch die Ausstellungsleitung gültig. Die Ausstellungsleitung kann Anmeldungen ohne Angabe von Gründen ablehnen. Die Anmeldung begründet keinen Rechtsanspruch auf einen bestimmten Platz, auch nicht bei gleichzeitiger Anmeldung für mehrere Ausstellungen. Ebenso kann kein Gewohnheitsrecht geltend gemacht werden. Konkurrenzausschluss darf weder verlangt noch gewährt werden. Der Aussteller verpflichtet sich zu wahrheitsgemäßen Angaben gegenüber den Besuchern. Die Ausstellungsleitung ist berechtigt, vor und während der Veranstaltung einzelne Artikel auszuschließen. Bei Beschwerden durch Aussteller oder Besucher über unseriösen Verkauf oder Verkaufsgespräche hat die Ausstellungsleitung das Recht, den Stand zu schließen. Die Verpflichtung zur Standmietenzahlung bleibt jedoch bestehen.
4. Bestätigung und Zahlungsbedingungen Die Rechnungserteilung erfolgt mit der Bestätigung. Die Zahlung ist in zwei Raten fällig. Die erste Rate beträgt ein Drittel; sie ist sofort nach Rechnungserhalt fällig. Die Restsumme ist am ersten Tag der Veranstaltung fällig.
Zahlungen sind ausschließlich zu richten an:
Roland Mezger e. K. Messeorganisation Tannenweg 11 D-78183 Hüfingen
Bankverbindung: Volksbank Villingen e.G. (BLZ 694 900 00) Kto.-Nr.: 100 270 706
Die Ausstellungsleitung kann bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen über den bestätigten Stand anderweitig verfügen. Für alle nicht erfüllten und rückständigen Zahlungsverpflichtungen räumt der Aussteller der Ausstellungsleitung ein Pfandrecht an allen Ausstellungsstücken sowie sonstigen in das Messegelände eingebrachten Gegenständen ein. Das Antiquitäten- und Kunsthaus R. Mezger hat das Recht, diese Gegenstände frei zu veräußern und sich aus dem Erlös zu befriedigen. Die Anmeldung zur Ausstellung ist bindend. Ein Rücktritt ist nur mit Zustimmung des Antiquitäten- und Kunsthauses R. Mezger und nach Zahlung von einem Drittel der Standmiete möglich. Bei Rücktritt innerhalb der letzten zehn Tage vor Beginn der Veranstaltung, oder wenn der Stand nicht bezogen wird, ist die Standmiete in voller Höhe fällig, auch dann, wenn die Ausstellungsleitung den Stand anderweitig vergibt. Ein Rücktrittsantrag hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. Über die Stände, die bei Veranstaltungsbeginn nicht bezogen sind, kann die Ausstellungsleitung ohne Rückzahlungspflicht der eingezahlten Standmiete frei verfügen. Erfolgt keine Vermietung, wird eine Gestaltung auf Kosten des Mieters vorgenommen.
5. Änderungen Sollte die Veranstaltung aus zwingenden Gründen auf einen anderen Termin (als vorgesehen) verlegt werden, so behalten die getroffenen Vereinbarungen auch für den neuen Termin Gültigkeit. Der Aussteller kann aus einer Verlegung des Termins oder einem Ausfall der Veranstaltung keine Schadensersatzansprüche herleiten. Kann die Veranstaltung aufgrund nicht vorhersehbarer Ereignisse nicht stattfinden, werden die eingezahlten Beträge nach Abzug einer Bearbeitungsgebühr erstattet.
6. Haftung Das Antiquitäten- und Kunsthaus R. Mezger übernimmt bei seinen Veranstaltungen keinerlei Haftung am Ausstellungsgut, beim Antransport, beim Aufbau der Stände, während der gesamten Dauer der Veranstaltung, weder tagsüber noch nachts, ebenso wenig beim Abbau und Abtransport. Sie lässt aber die Ausstellung während der Nachtstunden von dafür zugelassenen Personen oder Unternehmen bewachen, was eine gewisse Haftung dieser Personen oder Unternehmen einschließt, sofern sie schuldhaft ihren Auftrag vernachlässigen. Ausstellern, die darüber hinausgehenden Schutz wünschen, wird der Abschluss einer eigenen Versicherung empfohlen. Das Antiquitäten- und Kunsthaus R. Mezger übernimmt keine Haftung für Personen- und Sachschäden innerhalb des Ausstellungsgeländes.
7. Untervermietung Standteilung, Mitbenutzung eines Standes durch Dritte und Untervermietung von Standteilen bedürfen in jedem Fall der Erlaubnis durch die Ausstellungsleitung.
8. Standausstattung und Gestaltung Die Gänge dürfen nicht durch Ausstellungsstücke oder Standelemente eingeengt werden. Irgendwelche Ansprüche an das Antiquitäten- und Kunsthaus R. Mezger aus Fehlern am Standaufbau, fehlerhaften Standskizzen und ähnlichen Irrtümern sind ausgeschlossen.
9. Veränderungen und Schäden an Gebäudeteilen Für die beim Standaufbau und Standabbau sowie Warentransport oder während der Veranstaltung durch den Aussteller oder dessen Beauftragte verursachten Schäden oder Veränderungen an Gebäudeteilen oder Standelementen haftet der Aussteller.
10. Besondere Vorschriften Das Antiquitäten- und Kunsthaus R. Mezger ist jederzeit berechtigt, zusätzlich zu ihren vorstehend genannten Bedingungen weitere Vorschriften bekanntzugeben und deren Einhaltung durchzusetzen, insbesondere, wenn sie von der zuständigen Behörde kurzfristig oder nach Augenschein angeordnet werden.
11. Hausrecht Das Antiquitäten- und Kunsthaus R. Mezger besitzt in den Ausstellungsräumen das uneingeschränkte Hausrecht. Dies berechtigt sie dazu, den von ihr ergehenden Anordnungen und Weisungen jederzeit sofortige Geltung zu verschaffen.
12. Warengruppen bei Antiquitätenverkaufsaustellungen Bei Antiquitätenverkaufsausstellungen dürfen nur folgende Waren vertrieben werden: Antiquitäten und Kunstgegenstände i. S. des Kap. 99 des gemeinsamen Zolltarifs, alte und antike Teppiche, alter Schmuck und alte Münzen, Sammlerwaffen im Sinne des geltenden Waffengesetzes, Gemälde, Puppen, Spielzeug, Asiatica und Uhren. Artikel, die in irgendeinem Zusammenhang mit dem NS-Regime stehen, bzw. Embleme des NS-Regimes tragen, sind ausgeschlossen. Neu-Pseudoware oder Kopien handelsüblicher Antiquitäten sind nicht zugelassen. In Zweifelsfällen entscheidet die Ausstellungsleitung über die Zulassung eines Artikels. Von ihr beanstandete Ware muss unverzüglich entfernt werden. Erscheint sie trotzdem wieder im Angebot, muss der Stand ersatzlos geräumt werden.
13. Reinigung Die Ausstellung wird besenrein übergeben. Die Ausstellungsleitung sorgt für die Reinigung der Hallen und Gänge. Die Reinigung der Stände obliegt den Ausstellern. Sind Stände mit Rauhfasertapete tapeziert, gehört zu dieser Reinigung das vollständige Entfernen der Tapete. Ebenso sind alle Nägel, Schrauben und dgl. zu entfernen, die vom Aussteller angebracht wurden. Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmung wird eine zusätzliche Reinigungsgebühr in Höhe von Euro 50,- erhoben.
14. Strom und Heizung Für Verluste und Schäden, die durch Störung der Stromversorgung, der allgemeinen Beleuchtung und Heizung entstehen, haftet der Veranstalter nicht.
15. Verjährung Alle Ansprüche gegen das Antiquitäten- und Kunsthaus R. Mezger verjähren innerhalb von sechs Monaten.
16. Nebenabreden Nebenabreden, insbesondere Einschränkungen dieser Bedingungen, bedürfen in jedem Falle der Schriftform.
17. Vorzeitiger Standabbau Kein Stand darf vor dem festgesetzten Termin ganz oder teilweise geräumt werden. Bei vorzeitigem, auch nur teilweisem Standabbau erkennt der Aussteller eine Verpflichtung zur Zahlung einer Konventionalstrafe von Euro 500,- an.
18. Anerkenntnis Durch Unterzeichnung der Anmeldung erkennt der Aussteller für sich und seine Angestellten besondere Ausstellungsbedingungen in der Ausschreibung, die ortspolizeilichen, gewerbebehördlichen und sonstigen gesetzlichen Vorschriften sowie die Hausordnung an. Die Ausstellungsleitung ist berechtigt, bei Zuwiderhandlungen gegen die Ausstellungsbedingungen den fristlosen Ausschluss von der Ausstellung auszusprechen und durchzuführen.
19. Geltung Sollten einzelne Klauseln dieses Ausstellungsvertrages ungültig sein, so sind die übrigen Klauseln trotzdem unverändert gültig.
20. Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand sind in jedem Falle Donaueschingen. |
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